Mehrphasenausbildung

 

Seit 1. Jänner 2003 ist die Mehrphasenausbildung in Kraft getreten. In diese Regelung fallen alle Fahranfänger/innen, die sich seit 1. Jänner 2003 bei der Behörde für die Führerscheinprüfung angemeldet haben und BesitzerInnen einer Lenkberechtigung für die Klassen A und/oder B sind.

 



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